Allierte-Interessen-(01)

„Alliierte Interessen sind längst in deutschem Recht verankert“

Prof. Dr. Josef Foschepoth ist Historiker an der Universität Freiburg und Autor des viel beachteten Buches „Überwachtes Deutschland“. Darin weist er nach, dass auf Geheiß der Westalliierten und unter Mithilfe der Bundesregierung eine „systematisch betriebene Post- und Telefonüberwachung von immensem Ausmaß“ stattfand, die über Jahrzehnte und unter Missachtung des Grundgesetzes ausgeübt wurde.

Nachdem der NSA-Skandal von der deutschen Politik schon im Sommer 2013 als erledigt betrachtet wurde, kochte er zum Jahresende wieder hoch – allerdings erst, nachdem bekannt wurde, dass auch Angela Merkel von ihren „amerikanischen Freunden“ belauscht wurde. Immerhin konnte so die Bundesregierung das Thema nicht länger totschweigen – das begrüßt auch Josef Foschepoth, der in folgendem Interview tiefe Einblicke in die vermeintliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gewährt.

Kanzleramtschef Ronald Pofalla erklärte die NSA-Affäre ja schon Mitte August für beendet – ist sie das wirklich?

Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht. Wir haben zwar in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder ähnliche Affären gehabt, aber Art und Ausmaß der NSA-Affäre sind doch so eminent, dass die Zivilgesellschaft ein großes Interesse daran haben muss, diese Dinge aufzuklären und dauerhaft zu verändern. Die Bundesregierung zeigt hier aber wenig Interesse und verlässt sich ganz auf die Zusicherung der NSA, man würde sich in Deutschland an Recht und Gesetz halten.

Ist das mangelnder Aufklärungswille oder bleibt der Bundesregierung angesichts der realen Machtverhältnisse gar nichts anderes übrig, als sich auf das Wort der Amerikaner zu verlassen?

Was wir zurzeit erleben, passt sehr genau zu den Erkenntnissen, die ich bei meiner intensiven Erforschung der Geschichte der Überwachung in der Bundesrepublik gewonnen habe. Sämtliche Bundesregierungen haben den Überwachungsanspruch der Alliierten, insbesondere der Amerikaner, in der jeweiligen Epoche unserer Geschichte immer wieder akzeptiert. Mit dem Ende des Besatzungsstatuts im Jahre 1955 wurden die alliierten Überwachungsrechte dauerhaft in deutschem Recht verankert. Zunächst als weiter geltendes Vorbehaltsrecht der Besatzungsmächte und ab 1968 im sogenannten G10-Gesetz, dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, und in der dazu notwendigen Änderung des Grundgesetzes. Die drei westlichen Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich haben bei allen Vereinbarungen stets darauf bestanden, dass die Möglichkeiten zur Überwachung Deutschlands weder quantitativ noch qualitativ eingeschränkt werden durften. So ist ein dichtes Geflecht von völkerrechtlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen entstanden, die dem machtpolitischen Anspruch der Westmächte – insbesondere der Amerikaner – immer wieder Genüge getan haben. Ohne eine heftige machtpolitische Auseinandersetzung mit den USA zu riskieren, kann die Bundesregierung daran auch kaum etwas ändern.